Großer Schritt für die Ärzteversorgung auf dem Land
Die NRW-Koalition hat dem Landärztemangel den Kampf angesagt. Der Landtag hat daher das Landarztgesetz verabschiedet. Schon die Expertenanhörung im November hatte es gezeigt: Das Landarztgesetz ist ein wichtiger Schritt, um die Ärzteversorgung auch in den ländlichen Regionen zu verbessern. Wir wollen den Arzt vor Ort – das haben wir schon mit dem Hausarztaktionsprogramm in der Regierungszeit von 2005 – 2010 und danach mit einem großen Antrag angestoßen. Das setzen wir jetzt um.
Wir wollen, dass die hausärztliche Versorgung deutlich gestärkt wird. Was in Großstädten noch kein Problem ist, ist eine der drängendsten gesundheitspolitischen Herausforderungen auf dem Land. Die Einführung der Landarztquote kann den zunehmenden Praxisschließungen in den ländlichen Regionen entgegenwirken.
Denn kaum ein Arzt will mehr aufs Land. Gründe dafür gibt es viele, und nicht alle können wir politisch lösen. Wir übernehmen mit diesem Gesetz aber eine Vorreiterrolle in Deutschland. Schon zum kommenden Wintersemester (2019/2020) werden die ersten Medizin-Studierenden für die hausärztliche Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen verpflichtet werden. Um gegen die akuten ärztlichen Versorgungsmängel auf dem Land vorzugehen, wird die NRW-Koalition auch die laufenden Projekte der kassenärztlichen Vereinigungen weiter forcieren und im Auge behalten.
Foto: © CDU / Tobias Koch